Thai Dolmetscher Hamburg Kongpien

Frequently Asked Questions (Häufig gestellte Fragen)


F: Kann ich die Rechnung bei der Steuer einreichen?
A: Da ein Dolmetscher offiziell abzurechnende und zu versteuernde Leistungen erstellt, können die Leistungen eines Dolmetschers oder Übersetzers in vielen Fällen steuerlich als „Werbungskosten“ steuermindernd geltend gemacht werden. Deswegen empfehle ich, sich immer die Rechnungen aushändigen zu lassen und aufzubewahren. Auch Kostenangebote sollten immer schriftlich nachweisbar sein. Dolmetscherrechnungen unterliegen auch der Mehrwertsteuer, so können diese bei Vorsteuerabzugsberechtigten ebenfalls geltend gemacht werden. Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt. Bitte stets die Rechnung aufbewahren.


Für Übersetzungen, die für die Einreichung bei Behörden vorgesehen sind, ist es sinnvoll, die

richtigen Wege zu beschreiten:

F: Wie ist der Ablauf bei einer Heiratsurkunde aus Thailand für das Standesamt in Deutschland?
A: Hier brauchen Sie die Original Heiratsurkunde aus Thailand mit einem Legalisierungsvermerk der Deutschen Botschaft in Bangkok. Diese Unterlage reichen Sie bitte bei mir ein. Wenn einer der Ehepartner bereits über einen Paß verfügt, in dem der Name von Thai in lateinische Buchstaben transscribiert wurde, wird auch eine Kopie des Passes benötigt, damit eine einheitliche Schreibweise für deutsche Urkunden gewährleistet wird. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann.

Weitere Infos hier


F: Wie ist der Ablauf einer Heiratsurkunde aus Deutschland?
A: Hier brauchen Sie die Heiratsurkunde mit einem Legalisierungsvermerk aus dem Einwohnerzemtralamt, Amsinkstraße 34 (Hamburg). In anderen Bundeländern sind oft die  Stadtverwaltung, Landratsämter und das Innenministerium für die Legalisierung zuständig. Diese Urkunde wird dann ins Thailändische übersetzt und das Original dieser Urkunde wird mit der Übersetzung fest verbunden zur Legalisierung an die Thailändische Botschaft in Berlin gegeben. Danach kann die Urkunde in Thailand eingereicht werden zur Nachlegalisierung im Außenministerium unter der Anschrift der zuständigen Abteilung (nur dort): Lagalization Division, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affäirs, 123 Chaengwatthana Road, Laksi, Bangkok 10210; Tel: +6625751056-59 . Wenn einer der Ehepartner bereits über einen Paß verfügt, in dem der Name von Thai in lateinische Buchstaben transscribiert wurde, wird auch eine Kopie des Passes benötigt, damit eine einheitliche Schreibweise für deutsche Urkunden gewährleistet wird. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann. Es ist sinnvoll sich gleich mehrere Ausfertigungen der Urkunde geben zu lassen, denn meistens bekommen Sie die Urkunde aus Thailand nicht zurück. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann.

Hinweis: Je nach Zuständigkeiten können die Abwicklungen einige Zeit dauern.

Wichtig: Wenn sie Ihre Unterlagen bei der Thailändischen Botschaft einreichen, machen Sie bitte zuvor von der übersetzten Unterlage eine Fotokopie, die Sie bitte mit einreichen. Bitte trennen Sie dabei auf keinen Fall die Heftung und den Siegelfaden. Bei Einrechung per Post an die Thailändische Botschaft, vergessen Sie bitte nicht, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Für Beglaubigungen durch die Botschaft wird dort meistens ein Antragsformular auszufüllen sein.

Weitere Infos hier


F: Wie ist der Ablauf bei einer Scheidungsurkunde aus Deutschland?
A: Die Scheidungsurkunde eines Gerichtes in Deutschland muss mit einem Rechtskraftvermerk des Gerichtes versehen sein, und einer Legalisierung durch das zuständige Landgerichtin dem das Präsidium des Gerichtes die Rechtmäßigkeit der Urkunde bestätigt. Das zuständige Landgericht kann man sich selbst heraussuchen. Diese Urkunde wird dann durch mich ins Thailändische übersetzt und das Original dieser Urkunde wird mit der Übersetzung und meiner Beglaubigung fest verbunden mit einer zusätzlichen Kopie  zur Legalisierung an die Thailändische Botschaft in Berlin gegeben. Danach kann die Urkunde in Thailand eingereicht , werden zur Nachlegalisierung im Außenministerium unter der Anschrift der zuständigen Abteilung (nur dort): Lagalization Division, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affäirs, 123 Chaengwatthana Road, Laksi, Bangkok 10210; Tel: +6625751056-59. Wenn einer der Ehepartner bereits über einen Paß verfügt, in dem der Name von Thai in lateinische Buchstaben transscribiert wurde, wird auch eine Kopie des Passes benötigt, damit eine einheitliche Schreibweise für deutsche Urkunden gewährleistet wird. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann. Scheidungsurteile werden nur teilweise übersetzt und zwar nur der Teil, der für die Personenstandsänderung der Behörden in Thailnad benötigt wird. Es ist sinnvoll sich gleich mehrere Ausfertigungen der Urkunde geben zu lassen, denn meistens bekommen Sie die Urkunde aus Thailand nicht zurück. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann.

Hinweis: Je nach Zuständigkeit des Landgerichtes kann die Abwicklung einige Zeit beanspruchen.

Wichtig: Wenn sie Ihre Unterlagen bei der Thailändischen Botschaft einreichen, machen Sie bitte zuvor von der übersetzten Unterlage eine Fotokopie, die Sie bitte mit einreichen. Bitte trennen Sie dabei auf keinen Fall die Heftung und den Siegelfaden. Bei Einrechung per Post an die Thailändische Botschaft, vergessen Sie bitte nicht, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Für Beglaubigungen durch die Botschaft wird dort meistens ein Antragsformular auszufüllen sein.

Weitere Infos hier


F: Heirat in Deutschland- welchen Nachnamen?
A: Nach dem Namensrecht in Deutschland sind Nachnamen als Doppel-Namen möglich. Diese Namen mit Bindestrich werden in Thailand nach dem dort geltenden Namensrecht nicht akzeptiert. Bitte entscheiden Sie sich rechtzeitig welchen Ehenamen Sie führen wollen, denn bei der Übersetzung der Eheurkunde darf kein Doppel-Name erscheinen. Falls bei der Eheschließung zunächst ein Doppel-Name eingetragen wurde, muss zunächst eine Änderung beim Standesamt beantragt werden. Nähere Auskünfte sind auch bei der Königlich Thailändischen Botschaft zu erfragen.


F: Wie ist der Ablauf einer Sterbeurkunde aus Deutschland?
A: Hier brauchen Sie die Sterbeurkunde mit einem Legalisierungsvermerk aus dem Einwohnerzemtralamt Amsinkstraße 34 (Hamburg). In anderen Bundeländern sind oft die Landratsämter und das Innenministerium für die Legalisierung zuständig. Diese Urkunde wird dann ins Thailändische übersetzt und das Original dieser Urkunde wird mit der Übersetzung fest verbunden zur Legalisierung an die Thailändische Botschaft in Berlin gegeben. Danach kann die Urkunde in Thailand eingereicht werden zur Nachlegalisierung im Außenministerium unter der Anschrift der zuständigen Abteilung (nur dort): Lagalization Division, Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affäirs, 123 Chaengwatthana Road, Laksi, Bangkok 10210; Tel: +6625751056-59. Wenn einer der Ehepartner bereits über einen Paß verfügt, in dem der Name von Thai in lateinische Buchstaben transscribiert wurde, wird auch eine Kopie des Passes benötigt, damit eine einheitliche Schreibweise für deutsche Urkunden gewährleistet wird. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann. Es ist sinnvoll sich gleich mehrere Ausfertigungen der Urkunde geben zu lassen, denn meistens bekommen Sie die Urkunde aus Thailand nicht zurück. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann.

Wichtig: Wenn sie Ihre Unterlagen bei der Thailändischen Botschaft einreichen, machen Sie bitte zuvor von der übersetzten Unterlage eine Fotokopie, die Sie bitte mit einreichen. Bitte trennen Sie dabei auf keinen Fall die Heftung und den Siegelfaden. Bei Einrechung per Post an die Thailändische Botschaft, vergessen Sie bitte nicht, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Für Beglaubigungen durch die Botschaft wird dort meistens ein Antragsformular auszufüllen sein.

Weitere Infos und Gebühren der Gotschaft hier


F: Gleichgeschlechtliche Ehe und Lebenspartnerschaft in Deutschland- welchen Nachnamen?
A: Nach dem Namensrecht in Deutschland können die Partner den Nachnamen des anderen Partners annehmen. Dieses gilt aber nur gemäß dem Namensrecht in Deutschland. In Thailand gibt es bislang nicht die eingetragene Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe.  Entsprechend gibt es auch nicht die Änderung des Nachnamens in der Folge der Eintragung einer Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Ehe. Deswegen ist es sinnvoll, bei thailändischer Staatsbürgerschaft, den thailändischen Nachnamen beizubehalten.  Nähere Auskünfte sind auch bei der Königlich Thailändischen Botschaft zu erfragen.


F: Geburt eines Kindes anzeigen?
A: Jeder thailändische Staatsbürger, der mit einer Person aus dem Ausland ein Kind bekommt, kann eine Anzeige bei der thailändischen Botschaft einreichen. Danach kann dieses Kind die thailändische Staatsbürgerschaft und den thailändischen Pass erlangen. Es ist wichtig daran zu denken, dass diese Möglichkeit bis zum 20. Lebensjahr besteht. Männer müssen allerdings damit rechnen, in Thailand zum Wehrdienst eingezogen zu werden.
Für die Geburtsanzeige bei der Botschaft bedarf es nur einer persönlichen Antragstellung durch die Eltern. Die Eltern veranlassen dieses gemeinsam, wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, oder einzelne Elternteile, wenn kein weiterer Sorgeberechtigter besteht. Hier werden verschiedene Unterlagen benötigt. Wenn es sich um ein Kind aus einer Ehe handelt müssen die Urkunden, die unten aufgeführt werden, in Original mit einer Legalisierung vorgelegt werden diese Urkunden sollen dann ins thailändische übersetzt sein. Von den übersetzten Urkunden bitte jeweils eine Kopie herstellen und mit einreichen.
Bitte die übersetzten Originale beim Kopieren nicht voneinander trennen. Es werden benötigt: Zweimal die Heiratsurkunde der Eltern oder eventuell ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit einer Bescheinigung über die Vaterschaft Anerkennung, zwei Kopien des Reisepasses und des Personalausweises des Vaters, zwei Kopien des Reisepasses und oder des Personalausweises und das des Hausregisters der Mutter, zwei Kopien der deutschen Meldebestätigung eine Einverständniserklärung des nicht thailändischen Elternteils dass das Kind die thailändische Staatsbürgerschaft annehmen darf. Hierfür erhalten Sie einen Vordruck über die Botschaft. Zwei Kopien der thailändischen Übersetzung der Heiratsurkunde der Eltern mit der thailändischen Geburtsurkunde jedes der älteren Geschwister, die von den gleichen Eltern sind, sofern diese vorhanden sind. Möglicherweise verlangt die Botschaft weitere Unterlagen.

Für Beglaubigungen durch die Botschaft wird dort meistens ein Antragsformular auszufüllen sein.

Weitere Infos hier